E-Mail Drucken

Mieter muss für Schlosstausch zahlen, wenn er nicht alle Schlüssel zurückgibt

Grundsätzlich muss ein Mieter seinem Vermieter Schadenersatz leisten, wenn er beim Auszug  den Wohnungszentralschlüssel nicht zurückgibt. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat allerdings auch entschieden, dass der Vermieter nur dann auch tatsächlich eine Zahlung erwarten könne, wenn er die Schlösser austauscht. Im konkreten Fall behauptete eine ausgezogene Mieterin, dass die Schlüssel beschädigt gewesen wären und hatte sie ,,entsorgt". Deshalb durfte hier der Hausbesitzer zurecht von einer ,,Gefahr des Missbrauchs" ausgehen und die Anlage austauschen sowie Schadenersatz vom Mieter verlangen. (AmG Ludwigusburg, 8 C 3212/09)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm