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Vermieter darf bei beschädigter Wanne nicht den Neupreis verlangen

Hat ein Mieter während seiner achtjährigen Mietzeit die Badewanne beschädigt und erklärt sich bereit, die Kosten für einen Austausch zu übernehmen, so darf der Vermieter nicht den Neupreis ersetzt verlangen. Er muss sich die Wertsteigerung durch den Einbau der neuen Wanne anrechen lassen. (Hier ermittelte das Amtsgericht Herborn eine ,,Lebensdauer" von 23 Jahren.) (AZ: 50 C 291/06-13)

 
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