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Vermieter darf nicht sechs Monate nach Übergabe Mängel in der Wohnung rügen

Ein Vermieter hat nicht das Recht, mehr als sechs Monate nach der Schlüsselübergabe Schadenersatzansprüche wegen Mängeln in der Wohnung gegen den ausgezogenen Mieter geltend zu machen. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst mehrere Monate nach der Übergabe der Schlüssel endet. Der Vermieter hatte ausreichend Zeit, sich ein umfassendes Bild von etwaigen Beanstandungen in der Wohnung zu verschaffen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 46/06)

 
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