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- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
| Mieter muss Wohnung sauber zurück geben |
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| Dienstag, den 19. Mai 2009 um 09:38 Uhr | |||
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Der Mieter muss die Wohnung zwar nicht "von Grund auf säubern", jedoch mindestens besenrein zurückgeben. Hinterlässt der Mieter eine stark verschmutzte Küche und ein dreckiges Bad, darf der Vermieter die Kosten für die Reinigung von der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution einbehalten. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (714 C 177/06)
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Kommentare
Der Mietvertrag sagt vor, daß bei Auszug die Wohnung Besenrein übergeben werden muß.
Muß ich die Steropurdecke trotzdem entfernen?.
noch zwei Monate zu mieten, den Strom nicht abzuklemmen und die Tapeten
abzureisen. Er sebst will bevor ein neuer Mieter einziehen kann die Wohnung
von Handwerkern komplett renovieren lassen auf Stromkosten des alten Mieters.
Ist das überhaupt statthaft? Alles ist nur mündlich und nirgends schriftlich fixiert
worden.