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Mieter muss Wohnung sauber zurück geben Drucken E-Mail
Dienstag, den 19. Mai 2009 um 09:38 Uhr

Der Mieter muss die Wohnung zwar nicht "von Grund auf säubern", jedoch mindestens besenrein zurückgeben. Hinterlässt der Mieter eine stark verschmutzte Küche und ein dreckiges Bad, darf der Vermieter die Kosten für die Reinigung von der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution einbehalten.

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (714 C 177/06)

 

Kommentare

avatar Hausverwalter
+1
 
 
Manchmal müssen Gerichte über Selbstverständlichkeiten entscheiden...
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avatar katharina Gaus
+31
 
 
Wir haben vor auszuziehen, doch befürchten wir dass unser vermieter die kaution nicht zurückzahlt, obwohles keinen Grund gibt, aber aus erfahrung wissen wir dass sie schon bei vielen immer wieder e´was gefundet hat. wie sieht es aus gibt es da keine feste Regelungen für die Kaution ersattung?
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avatar kulage@t-online.de
+19
 
 
Habe einen Mietvertrag von 1967 und habe eine Steropurdecke angebracht.
Der Mietvertrag sagt vor, daß bei Auszug die Wohnung Besenrein übergeben werden muß.
Muß ich die Steropurdecke trotzdem entfernen?.
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avatar yildiz
+9
 
 
Würde mich auch intresieren ob der mieter die Steropurdecke entfernen muß.
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avatar Jörg
+4
 
 
Was ist bei Auszug, wenn der Vermieter den Mieter mündlich bittet die Wohnung
noch zwei Monate zu mieten, den Strom nicht abzuklemmen und die Tapeten
abzureisen. Er sebst will bevor ein neuer Mieter einziehen kann die Wohnung
von Handwerkern komplett renovieren lassen auf Stromkosten des alten Mieters.
Ist das überhaupt statthaft? Alles ist nur mündlich und nirgends schriftlich fixiert
worden.
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