Der Mieter muss die Wohnung zwar nicht "von Grund auf säubern", jedoch mindestens besenrein zurückgeben. Hinterlässt der Mieter eine stark verschmutzte Küche und ein dreckiges Bad, darf der Vermieter die Kosten für die Reinigung von der bei Mietbeginn hinterlegten Kaution einbehalten.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (714 C 177/06)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Kommentare
wir hatten dasselbe Problem. Also, Nach 10 Jahren ist das Thema durch und der Vermieter muss zahlen. Ansonsten einigt man sich anteilsmäßig, bspw. 7 Jahre drin gewohnt bedeutet 70% der Kosten übernimmt Vermieter, 30% Mieter