Ist die Oberfläche der Badewanne stark aufgerauht, weil sie der Mieter über Jahre hinweg nicht ordnungsgemäß gereinigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen (LG Düsseldorf, 24 S 289/94 DWW 96, 281).
Ältere Badewannen, die schon von den verschiedensten Mietparteien benutzt wurden, weisen zwingend Verschleißerscheinungen auf, unter anderem Emaille-Absplitterungen. Kein Schadenersatz (LG Köln, 11 S 47/83 WM 85, 258).
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