| < Zurück | Weiter > |
|---|
Mieter darf Einbauten mitnehmen
Der Mieter hat das Recht, alle seine Einrichtungen auszubauen und mitzunehmen. Er muss den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen (BGH VIII ZR 326/80).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!