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Vermieteranspruch auf Schadenersatz verjährt nach sechs Monaten

Bei vom Mieter zu vertretenden Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch verjährt in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn Veränderungen oder Verschlechterungen erst später erkennbar werden (OLG Frankfurt/M. 24 U 198/00 WM 2001, 397).
 
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