| < Zurück | Weiter > |
|---|
Schlüssel nicht in Briefkasten des Hausmeisters werfen
Der kommentarlose Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Hausmeisters ist keine ordnungsgemäße Rückgabe (LG Berlin 63 S 385/02).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!