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Nur Mängel aus Abnahmeprotokoll können geltend gemacht werden
Bescheinigt der Vermieter in einem Wohnungsabnahmeprotokoll, dass die Wohnung mangelfrei ist, kann er im Nachhinein keine Schadensersatzansprüche geltend machen (AG Köln 217 C 469/98 WM 2001, 153).
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