E-Mail Drucken

Nur Mängel aus Abnahmeprotokoll können geltend gemacht werden

Bescheinigt der Vermieter in einem Wohnungsabnahmeprotokoll, dass die Wohnung mangelfrei ist, kann er im Nachhinein keine Schadensersatzansprüche geltend machen (AG Köln 217 C 469/98 WM 2001, 153).
 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm