E-Mail Drucken

Auch Untermieter können Anspruch auf Wohngeld haben

Auch Untermieter können Anspruch auf Wohngeld haben. Das gilt aber nur, wenn wenigstens ein Raum ,,unter Anschluss der Nutzung durch dem (Haupt-)Mieter", gemietet wurde. Die Überlassung eines bloßen Raumteils erfüllt diese Bedingung nicht. (AZ: 11 K 3041/06)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm