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Mieter hat berechtigtes Interesse an Untervermietung
Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, wenn er hierfür einleuchtende wirtschaftliche oder persönliche Gründe nennen kann, zum Beispiel, wenn er einen Lebenspartner aufnehmen will oder sich die Notwendigkeit der Untervermietung aus finanziellen Gründen ergibt (BGH VIII ARZ 2/84; WM 85, 7).
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