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Auch für Aufnahme von Geschwistern Zustimmung erforderlich
Will der Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten, muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Das gilt auch für die Aufnahme von Geschwistern in der Wohnung. Der Vermieter muss zustimmen, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht (BayObLG RE-Miet 5/82; WM 84,12).
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