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Kündigung bei grundloser Verweigerung der Untervermietung

Verweigert der Vermieter grundlos die Erlaubnis zur Untervermietung einer 65 Quadratmeter großen Normalwohnung an ein ausländisches Ehepaar mit Kind, ist der Mieter zur Kündigung berechtigt (LG Hamburg 333 S 177/99 WM 2002, 93).
 
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