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Kündigung bei grundloser Verweigerung der Untervermietung
Verweigert der Vermieter grundlos die Erlaubnis zur Untervermietung einer 65 Quadratmeter großen Normalwohnung an ein ausländisches Ehepaar mit Kind, ist der Mieter zur Kündigung berechtigt (LG Hamburg 333 S 177/99 WM 2002, 93).
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