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Wohnung darf nicht einfach an Familienmitglieder weitergegeben werden

Räumt der Mieter seine Wohnung und zieht ins Ausland (Mexiko), dann darf er die Wohnung nicht einfach "weitergeben" und Familienmitgliedern als Lebensmittelpunkt überlassen (LG Frankfurt/Main 2/11 S 211/99 WM 2002, 92).
 
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