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nahe Angehörige dürfen aufgenommen werden
Auch ein Mieter, der sich nur selten an seinem Wohnort aufhält, darf nahe Angehörige in die Mietwohnung aufnehmen. Er muss aber weiterhin seine Obhutspflicht erfüllen (LG Hamburg 316 S 133/98 WM 99, 687).
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