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Keine Antwort ist als Ablehnung zu werten

Verweigert ein Vermieter auf Anfrage des Mieters die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Mit dieser Begründung bestätigte das AG Albstadt die entsprechende Kündigung eines Mieters. Nach dem Urteil ist es auch als Verweigerung der Erlaubnis anzusehen, wenn der Vermieter dem Mieter keine eindeutige Antwort gibt oder zur Erteilung der Erlaubnis nur unter Auflagen und Bedingungen bereit ist (AG Albstadt 6 C 660/97).
 
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