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Kündigungsrecht bei Verweigerung der Untervermietung
Erklärt der Vermieter auf Anfrage des Mieters, dass er mit einer Untervermietung derzeit nicht einverstanden sei, kann der Mieter das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist kündigen (AG Villingen-Schwenningen 11 C 8/95 WM 95, 436).
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