Wer in ein 80 Jahre altes Haus einzieht, in dem vor rund 20 Jahren ein Teil der Fenster erneuert wurde, der kann seinen Vermieter nicht verpflichten, wegen im Winter häufig auftretenden Schwitzwassers zu modernisieren. Das Amtsgericht Hannover dazu: ,,Bei einem Altbau ist es nicht unüblich, dass sich bei beheizten Räumen im Winter Tauwasser an den Scheiben bildet". Der Mieter muss sich mit den - bei Mietbeginn vorgefundenen - Gegebenheiten abfinden. (AZ: 409 C 13101/06)
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