Modernisiert ein Vermieter so, dass die Miete erhöht werden könnte, aber gleichzeitig bei den Instandsetzungsarbeiten gespart werden kann, so muss er die Kosten für die Instandsetzungen für den Mieter nachvollziehbar von den Aufwendungen für die Modernisierung trennen. Er muss gegenenfalls beweisen, dass die berechnete Erhöhung nur die Modernisierung betroffen hat. (Hier ging es um eine Brandschutzwand, die nach Einschätzung eines Architekten ohnehin hätte instand gesetzt werden müssen, deren Renovierung gleichzeitig jedoch eine ,,Wohnwertverbesserung" bracht.) (Kammergericht Berlin, 8 U 204/05)
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