Stellt ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus die Gasetagenheizung auf Fernwärmeversorgung um, so müssen die Mieter dieser Maßnahme zustimmen, wenn dadurch insgesamt Energie gespart wird. Das gilt auch dann, wenn die Mieter nach der Umstellung auf Fernwärme einen - auf die Gesamtfläche des Hauses bezogenen - Grundkostenanteil tragen müssen und ihnen deshalb sparsamer Energieverbrauch persönlich nicht mehr so zugute kommt wie bei der bisher betriebenen Gasetagenheizung. (Landgericht Hamburg, 334 S 48/04)
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