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Modernisierungsmaßnahmen müssen innerhalb von einem Jahr stattfinden

Kündigt ein Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme an und geschieht danach rund ein Jahr nichts, so muss die Mieterin, die im Grunde nichts gegen das Modernisierungsvorhaben des Wohnungseigentümers einzuwenden hatte, dennoch die Handwerker nicht in die Wohnung lassen, wenn diese ohne Ankündigung vor der Tür stehen. Der Vermieter kann nicht auf Duldung klagen - er muss den üblichen Weg von der Ankündigung an erneut beschreiten. Denn das ursprüngliche Recht des Vermieters, die Arbeiten durchzuführen, habe sich in diesem Jahr verbraucht. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 15a C 112/08)

 
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