Erhöht ein Vermieter wegen Modernisierungsmaßnahmen die Miete, so hat dies auch ein Bezieher von Arbeitslosengeld II zu akzeptieren, wenn er nicht darlegt, dass er dadurch unzumutbar belastet wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsagentur verpflichtet ist, die neue Miete in angemessenem Umfang zu übernehmen und danach noch ein ausreichender Betrag für Nebenkosten verbleibe, entschied das Kammergericht Berlin.
(Kammergericht Berlin, 8 U 166/06)
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