Die Verfliesung im Badewannenbereich und die Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine Wohnwertverbesserung (LG Berlin 65 S 15/93 MM 94, 102)
Der Einbau einer Badewanne anstelle einer Dusche ist keine Modernisierung (AG Schöneberg 16 C 38/98 MM 89 Nr. 7 bis 8, 21).
Läßt der Vermieter im Zuge der Reparatur der Badewanne einen Acryleinsatz installieren, der die Wanne um ca. 20 cm verkleinert, ist eine Minderung des Badegenusses gegeben, obwohl auch eine verkürzte Badewanne zum Zwecke der Körperpflege voll benutzbar ist (AG Dortmund 136 C 237/88 WM 89, 172)
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