| < Zurück | Weiter > |
|---|
Unzumutbare Modernisierung muss Mieter nicht dulden
Sind die angekündigten Modernisierungsmassnahmen für den Mieter unzumutbar, zum Beispiel wegen der Bauarbeiten selbst (Lärm und Schmutz) oder wegen der baulichen Folgen, der zu erwartenden Mieterhöhung oder weil frühere Baumassnahmen des Mieters unnütz werden, kann er der Modernisierung widersprechen. Er braucht die Arbeiten nicht zu dulden und er sollte die Handwerker gar nicht erst in die Wohnung lassen (OLG Stuttgart 8 RE Miet 2/90 WM 91 S. 332).
| auch lesenswert: | |


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!