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Mieterhöhung nach Modernisierung
Eine Mieterhöhungserklärung nach Durchführung von Modernisierungsarbeiten ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen konkret bezeichnet, die dafür jeweils angefallenen Kosten aufführt und den Schlüssel für die Verteilung der umgelegten Kosten auf die einzelnen Mieter angibt und erläutert (LG Potsdam 11 S 190/99 WM 2000, 553).
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