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Fahrstuhl-Einbau kann Modernisierung sein

Der Einbau eines Fahrstuhls kann eine Modernisierungsmaßnahme sein. Dies rechtfertigt eine Mieterhöhung. Dabei darf die Miete der Mieter in den oberen Etagen stärker erhöht werden als die der Mieter in den unteren Etagen. Wer weiter oben wohne, nutze den Fahrstuhl schließlich auch intensiver, entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin, 62 S 352/93).
 
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