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Energiesparmaßnahme kann Modernisierung sein
Modernisierungen können auch Energiesparmaßnahmen sein, zum Beispiel eine wesentliche Verbesserung der Wärmedämmung oder der Einbau einer sparsameren Heizanlage. Der Vermieter muss aber nachweisen, dass tatsächlich eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie erreicht wird (LG Bückeburg 1 S 97/91 WM 92 S. 378).
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