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Modernisierung ist Wohnwertverbesserung
Modernisierungen sind zum Beispiel Massnahmen zur Wohnwertverbesserung. Das Wohnen in den Räumen muss in Folge der Baumassnahme angenehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder für den Mieter weniger arbeitsaufwendig sein (LG Karlsruhe 9 S 139/91 WM 92 S. 121).
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