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Modernisierung muss frühzeitig angekündigt werden
Beabsichtigte Modernisierungsarbeiten muss der Vermieter mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Er muss detailliert mitteilen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen, welchen Umfang die Arbeiten haben, wann sie beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern. Auch die zu erwartende Mieterhöhung muss der Vermieter nennen (LG Hamburg 334 S 48/91 WM 92 S. 428).
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