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Vermieter kann nicht einfach mit Modernisierung beginnen
Stimmt der Mieter der Modernisierung nicht zu, so darf der Vermieter nicht einfach mit der Massnahme beginnen oder gar kündigen. Er muss vielmehr auf Duldung klagen, dann entscheidet das Gericht, ob modernisiert werden darf (Bezirksgericht Potsdam 6 T 61/93 WM 93 S. 599).
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