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Müllcontainer im Vorgarten muss der Erdgeschossmieter nicht dulden
Die Errichtung von Müllcontainerboxen im Vorgarten vor dem Schlafzimmerfenster muss der Erdgeschossmieter auch dann nicht dulden, wenn die Mehrzahl der Mieter im Haus die Modernisierungsmaßnahme begrüßt. Die Beeinträchtigung des Ausblicks, die Geruchs- und Geräuschbelästigungen sowie die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Vorgartens würden eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten (AG Hamburg 48 C 322/01 WM 2002, 487).
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