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Öltankreinigung nicht umlagefähig

Lässt ein Vermieter den Öltank des Hauses durch eine Spazialfirma reinigen, so kann er den Aufwand dafür auch dann nicht in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, wenn eine solche Klausel im Mietvertrag vorgesehen ist. Weil es sich nicht um eine ,,regelmäßige Ausgabe", sondern um eine Instandsetzung handelt, muss der Vermieter den Aufwand für die ,,Entschlammung" des Tanks selbst tragen. (Amtsgericht Speyer, 33 C 126/07)

 
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