E-Mail Drucken

Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen

Ein Vermieter stellt die Heizung in seinen Wohnungen von Kohle auf Fernwärme um. Die dadurch anfallenden Kosten sollen künftig unmittelbar zwischen dem Lieferanten und den Mietern abgerechnet werden. Dagegen kann sich ein Mieter nicht dadurch wehren, dass er die Liefervereinbarung nicht unterschreibt und die Rechnungen nicht bezahlt, wenn er trotzdem die Fernwärme in Anspruch nimmt. (Sein Argument: Allein der Vermieter sei sein Vertragspartner.) Der Bundesgerichtshof konnte dieser Logik nicht folgen: Durch die Annahme der Leistungen sei der Vertrag mit dem Energieversorger zustande gekommen - auch ohne Unterschrift. (BGH, VIII ZR 235/08)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm