E-Mail Drucken

Mieter muss Betriebskosten bei Umstellung auf Fernwärme zahlen

Vermieter sind berechtigt, von der bisherigen Versorgung der Mietwohnungen durch eine Zentralheitzung auf eine Beheitzung durch Fernwärmelieferung umzustellen. Bedingung dafür ist, "dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage zu § 27 der II. Berechnungsverordnung trägt" (wie regelmäßig in Mietverträgen vorgesehen) "und die bei Abschluss des Mietvertages gültige Fassung dieser Verordnung die Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung vorsieht". (Dies ist im zu entscheidenden Streit der Fall gewesen.)

(Bundesgerichtshof, VIII ZR 75/07)

 

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm