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Heizkostenpauschale unzulässig
Werden zwei oder mehr Wohnungen von einer Heizanlage versorgt, müssen die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Unzulässig sind sogenannte Wärmemietverträge oder Heizkostenpauschalen (BayOblG RE-Miet 3/88; WM 88, 257 und OLG Hamm 4 RE-Miet 4/85; WM 86, 267).
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