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Hohe Heizkosten kein Sachmangel

Ein Mieter, der nach einer Heizperiode eine extrem hohe Abrechnung für Heizkosten erhält, kann sich nicht mit der Begründung wehren, es handele sich um einen Mietmangel. Geht er nicht darauf ein, dass ein „Sachmangel“ (hier die schlechte Isolierung der Fenster) zu den hohen Kosten führte, kann er kein Geld vom Vermieter zurück verlangen. (Kammergericht Berlin, 8 U 13/05)
 
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