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Zwischenablesung bei Mieterwechsel

Muss bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchgeführt werden, dürfen die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Umstritten ist, ob die Kosten der Vermieter zu tragen hat oder alle Mieter des Hauses (AG Münster 48 C 801/93; WM 96, 231 oder AG Hamburg 45 C 17 87/94; WM 96, 562).
 
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