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Heizung ablesen: Ersatztermin kostenlos

Ein Wärmemessdienstunternehmen kann nicht die Kosten eines eventuell notwendig werdenden zweiten Ablesetermins direkt dem Mieter in Rechnung stellen (LG München I 12 O 7987/00, WM 2001, 190).

Kann der Mieter den vorgegebenen Ablesetermin nicht einhalten, z. B. wegen Urlaubs oder berufsbedingt, muss ein zweiter Ablesetermin durchgeführt werden. Kosten für den Mieter entstehen hierdurch nicht. Zumindest dann nicht, wenn er den ersten Termin rechtzeitig abgesagt und Ausweichtermine angeboten hat (AG Hamburg 37 bC 1128/95; WM 96, 348 und AG Neukölln 8 C 597 aus 90; GE 91, 577).

 
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