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Hundehaltung keine vertragsgemäße Nutzung

Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. MieterInnen sind deshalb - auch bei kleinen Hunden - auf die Zustimmung der VermieterInnen angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer HausbewohnerInnen ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu. (AG Bochum, 45 C 29/97)

 
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