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Bei Verstoß gegen Hundehaltungsverbot muss Mieter Wohnung räumen

Hat ein Vermieter mit einem Mieter in einer individuellen Vereinbarung geregelt, dass er eine Tierhaltung absegnen muss, Hunde und Katzen dagegen generell verboten sind, so muss der Mieter seine Wohnung räumen, wenn er trotz Abmahnung weiter Hunde in seinen Räumen hält. Etwas anderes würde eventuell gelten, wenn der Mieter (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen) auf die Tiere angewiesen wäre (was hier nicht der Fall war). Es kommt nicht darauf an, ob von dem Hund Störungen ausgehen. (Landgericht Hildesheim, 7 S 4/06)

 
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