Der Vermieter kann die Haltung eines Hundes, Bullterrier, in der Mietwohnung des Mehrparteienhauses verbieten, wenn der Halter keine Eignung hat, den Hund seiner Rasse entsprechend zu führen (LG Krefeld 2 S 89/96).
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Der Vermieter kann die Haltung eines Hundes, Bullterrier, in der Mietwohnung des Mehrparteienhauses verbieten, wenn der Halter keine Eignung hat, den Hund seiner Rasse entsprechend zu führen (LG Krefeld 2 S 89/96).
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