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Bullterrier kann verboten werden

Der Vermieter muss die Haltung eines bzw. mehrerer Bullterrier in der Mietwohnung nicht erlauben. Er kann die Hundehaltung wegen einer möglichen Gefährdung der Mitmieter des Zwölf-Parteien-Hauses verbieten (LG Gießen 1 S 128/94).

 
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