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Kampfhunde können in Wohnanlage verboten werden

Der Vermieter kann in einer Wohnanlage die Haltung von Kampfhunden, hier Staffordshire-Bullterrier, verbieten. Er kann auch eine in Unkenntnis der Hunderasse erteilte Genehmigung widerrufen (LG München I 13 T 14638/93).

 
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