Dem Mieter kann verboten werden, einen American-Staffordshire-Terrier in der Wohnung zu halten. Das Verbot kann auch ausgesprochen werden, wenn bisher noch keine konkrete Gefährdung von diesem Hund ausgegangen ist. Es reicht aus, dass diese Tiere zu den potentiell gefährlichsten Kampfhunden gehören (AG Frankfurt 33 C 77/00-67).
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