E-Mail Drucken

Tierverbotsklausel unwirksam

Die Klausel, “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters", ist unwirksam, da sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Mieter unangemessen benachteiligt (BGH VIII ZR 340-06 vom 14.11.07).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm