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Verbot von Hunden und Katzen wirksam

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt (BVerfG 1 BvR 126/80, WM 81, 77).

 
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