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Freies Ermessen des Vermieters bei Tierhaltung

Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt (OLG Hamm 4 ReMiet 5/80 und 6/80, WM 81, 53).

 
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