Eine Einzimmerwohnung ist grundsätzlich als ungeeignet zum Halten zweier ausgewachsener Schäferhunde anzusehen (AG Frankfurt/Main 33 C 4476/98-67 WM 2000, 569).
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Eine Einzimmerwohnung ist grundsätzlich als ungeeignet zum Halten zweier ausgewachsener Schäferhunde anzusehen (AG Frankfurt/Main 33 C 4476/98-67 WM 2000, 569).
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