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Zeitpunkt des Eigenbedarfs bestimmt der Vermieter

Zu der Entscheidung des Eigentümers, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht, gehört auch die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt dieser Wohnbedarf geltend gemacht wird (BVerfG 1 BvR 29/99 WM 99, 449).

 
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