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Verfassungsmäßige Rechte von Mietern und Vermietern

Das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung steht dem Eigentumsrecht des Vermieters gleichwertig gegenüber. Beide Rechte sind durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt (BVerfG 1 BvR 208/93 WM 93, 377).

 
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